Strafverfassungsrecht
Als besonders scharfe Eingriffsordnung muss das Strafrecht verfassungsrechtlich sowohl besonders gerechtfertigt wie auch besonders wirksam eingehegt werden. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion wird das Verhältnis des materiellen Strafrechts zum Verfassungsrecht allerdings noch stark aus den jeweiligen Perspektiven der beteiligten Teildisziplinen abgehandelt. Die Wirkungsmacht des hergebrachten Säulendenkens erschwert es dabei, wechselseitig anschlussfähige Beiträge zu erstellen. Der Sammelband nimmt hingegen die rechtswissenschaftliche Konturierung ...