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Zahlungskontengesetz (ZKG)
Zum Werk Der Schwerpunkt des deutschen Zahlungskontengesetzes (ZKG) liegt beim Recht eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Girokonto (Zahlungskonto) mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Ein solches Konto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung eines Zahlungskontos und für die Nutzung von Basis-Zahlungsdiensten (Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) erforderlich sind. Das Werk enthält eine Kommentierung der neuen Vorschriften des ZKG, ...

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