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Recht der Enteignung im öffentlichen Interesse
Die Enteignung ist ein Verfahren königlicher Art, das es den staatlichen Behörden erlaubt, trotz seines unantastbaren und sakralen Charakters das Recht auf Privateigentum zu verletzen und somit die erzwungene Übertragung eines Eigentums zur Erreichung eines öffentlichen Zwecks zu erwirken, vorbehaltlich der Zahlung einer gerechten und vorherigen Entschädigung, unter strikter Einhaltung der vom Gesetzgeber festgelegten Verfahren und Modalitäten.In beiden Rechtssystemen, die ...

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