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Geschlechterdiskriminierung bei der betrieblichen Grundentgeltfindung
Trotz des geltenden Rechts auf Entgeltgleichheit besteht in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor ein erheblicher Verdienstunterschied zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu Ungunsten der Frauen. Zwar liegen internationale und deutsche Diskriminierungsanalysen der entsprechenden tarifvertraglich vereinbarten Regelungen vor, die betriebliche Ebene wurde aber vernachlässigt. An Hand einer qualitativ-empirischen Untersuchung in Berliner Metall- und Chemiebetrieben zeigen Andrea-Hilla Carl und Anna Krehnke ...

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