Der EU-rechtliche Unternehmensbegriff
In der EU wird der Unternehmensbegriff in seiner rechtlichen Bedeutung funktional bestimmt und umfasst Unternehmen jeder Größe, eine Vielzahl rechtsdisziplinabhängiger Unterschiede ist offensichtlich. Unternehmen werden wirtschaftlich nach ihrer Größe unterschieden, was sich auch in rechtlichen Besonderheiten, insb. im Beihilfenrecht und im Bereich der Rechnungslegungsstandards, niederschlägt. Vorliegender Band verfolgt das Ziel, den Begriff des Unternehmens i.S.d. EU-Wirtschafts- und Wettbewerbrechts grundlegend zu ...