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Euro-Einführung und IPR unter besonderer Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltsverträge
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 schreibt für die Einführung des Euro die Vertragskontinuität fest. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Vorschrift um Europäisches Privatrecht handelt. Ihre Anwendbarkeit nach den Regeln des Internationalen Privatrechts unterliegt dem Schuldstatut. Hinsichtlich des Grundsatzes der Vertragskontinuität bei Währungsänderungen handelt es sich um ...

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