Frontmatter -- Inhalt -- 1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen preußische Polizeibeamte von der Schußwaffe Gebrauch machen, um die Flucht eines ihrer Bewachung anvertrautea Gefangenen zu verhiudem? -- 2. Wann liegt eine arglistige Täuschung vor, die das Recht auf Aufechtung der Ehe begründet? -- 3. Unter welchen Vornüssetzungen greift die Ausnahmebestimmung des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Reichsmietengesetzes Platz? ...