Prostituiertenschutzgesetz
Zum Werk Das Prostituiertenschutzgesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers das 2002 eingeführte Prostitutionsgesetz (ProstG) ergänzen und dessen Durchschlagskraft verbessern. Es hat dabei erhebliche Auswirkungen auf die Prostituierten durch Anmeldeverpflichtungen und gesundheitliche Auflagen. Insgesamt wird der Zugang von Frauen und Männern in der Prostitution zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt. Aufgrund der hohen und detaillierten Regelungsdichte des Gesetzes mit erheblichem Verwaltungsaufwand ...