Abschied vom Bannbruch
Einen Bannbruch als Steuerstraftat nach der AO begeht, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt. Entsprechende Verbringungsverbote finden sich in den unterschiedlichsten Bereichen gesetzgeberischer Tätigkeit: So verbietet das Betäubungsmittelgesetz z.B. die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln, während die Haseneinfuhr-Verordnung sich mit der Einfuhr lebender Hasen befasst. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche Interaktionen zwischen dem allgemeinen Bannbruchtatbestand und den ...