Pflanzenvermehrung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 39. Kapitel: Pollen, Steckling, Sortenschutz, Somaklonale Variation, Grüne Biotechnologie, Somatische Embryogenese, Svalbard Global Seed Vault, Pikieren, Kallus, Absenker, Stratifikation, Meristemvermehrung, Vegetative Vermehrung, Stockteilung, Mutterpflanze, Blizzard-Mais, Jakob Reinert, Abmoosen, Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt, Jungpflanze, Frigopflanzen, Tausendkornmasse, Auflaufkrankheit, Seed Warriors, Blastochorie, Murashige-Skoog-Medium, Stolo, Protoplastenfusion, Protoplastenkultur, Pappelflaum, Setzling, Sämling, Bewurzelungshormon, Feldaufgang, Zellsuspensionskultur, Polykormon, Heugrassaat, Seminis, Zapfensteiger, Generative Vermehrung, Keimfähigkeit, Wurzelschnittling, Twin-scaling, Epinastie, Pflanzgut, Wurzelsteckling, Sortenamt, Wurzelecht. Auszug: Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Als Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann man den Sortenschutz mit Wirkung für Deutschland auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes beim Bundessortenamt beantragen. Wichtiger ist inzwischen der gemeinschaftliche Sortenschutz, der vom Gemeinschaftlichen Sortenamt in Angers (Frankreich) EU-weit erteilt wird. Beim Sortenschutz handelt es sich um ein eigenständiges geistiges Eigentumsrecht bzw. geistiges Monopolrecht und nicht um ein Patent. Ein Patent kann zum Schutz von Pflanzensorten und Tierrassen, jedenfalls nach deutschem Patentrecht, nicht erteilt werden. Ende 2009 waren 16.783 gemeinschaftliche Sortenschutzrechte in Kraft. Nach nationalem Sortenschutz bestanden am 1. März 2007 2.391 Schutzrechte, die Zahl hat sich durch den gemeinschaftlichen Sortenschutz in den letzten Jahren stark vermindert. Das Sortenschutzrecht hat sich im Verhältnis zum Patentrecht erst spät entwickelt (allerdings kannte der Kirchenstaat schon 1833 eine Regelung für neue landwirtschaftliche Arten), obwohl die Materie, auf die er sich bezieht, das Pflanzenzüchtungswesen, bereits alt ist. Bemühungen um ein modernes Züchterrecht gehen in Deutschland auf den »Vater der modernen Pflanzenzüchtung«, den Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Züchtungsforschung Erwin Baur, zurück. Der erste Entwurf eines Saat- und Pflanzgutgesetzes wurde 1929 vorgelegt (GRUR 1930, 244). Die Vereinigten Staaten schufen 1930 eine Patentierungsmöglichkeit (US Plant Patent Act). Auch in Frankreich und den Niederlanden wurden recht früh Schutzsysteme geschaffen. 1938 wurde die Züchterorganisation ASSINSEL (Association Internationale des Sélectionneurs pour la Protection des Obtentions Végétales) aktiv. Ein eigenständiger Sortenschutz wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1953 im Rahmen des Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen vom 27. Juni 1953 eingeführt, dessen Erster Teil zunächst die Rechtsgrundlage für ihn bildete.

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Artikelnummer 9781159256838
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Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20130108
Seitenangabe 40
Sprache ger
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